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KI-Musik und AKM: Was gilt in Österreich beim Urheberrecht?



KI-generierte Musik ist in Österreich grundsätzlich nicht urheberrechtlich geschützt, weil das österreichische Urheberrecht einen menschlichen Schöpfer voraussetzt. Das klingt einfacher, als es in der Praxis ist. Wer KI-Musik im Betrieb einsetzt, trägt die Beweislast selbst, und die AKM kann im Zweifelsfall trotzdem Gebühren einfordern.


Warum das Thema jetzt jeden Betrieb betrifft

KI-Musiktools wie Suno oder Google Lyria 3 sind längst kein Nischenprodukt mehr. Hintergrundmusik für den Shop, Tracks für Erklärvideos, Jingles für Social Media – der Einsatz wächst schnell. Gleichzeitig ist die Rechtslage in Österreich noch nicht vollständig geklärt, und viele Unternehmen handeln auf Basis falscher Annahmen. Die häufigste: KI-Musik ist automatisch lizenzfrei. Das stimmt nur teilweise.


Was das Urheberrecht in Österreich zur KI-Musik sagt

Kein Mensch, kein Urheberrecht

Das österreichische Urheberrechtsgesetz kennt nur natürliche Personen als Urheber. Eine KI kann kein Urheberrecht erwerben. Das gilt europaweit und ist rechtlich eindeutig. Musik, die vollständig durch KI ohne kreative menschliche Eingriffe erzeugt wird, ist kein geschütztes Werk im Sinne des UrhG.

Das bedeutet: AKM-Gebühren fallen für solche Werke grundsätzlich nicht an. Die AKM selbst bestätigt das in ihrem Artikel „KI-Musik im Geschäft: Nicht automatisch lizenzfrei".


KI-assistiert ist nicht dasselbe wie KI-generiert

Sobald ein Mensch substanziell kreativ eingreift – eigene Texte verfasst, das Werk strukturiert, umfangreich bearbeitet – kann das Ergebnis als urheberrechtlich geschütztes Werk gelten. Wer einen 5-Wörter-Prompt eingibt und den Track direkt verwendet, bewegt sich in der AKM-freien Zone. Wer eigene Songtexte schreibt und die KI nur als Produktionsmittel nutzt, schafft möglicherweise ein geschütztes Werk.


Die AKM-Vermutung: Die Beweislast liegt bei dir

In Österreich gilt gemäß § 25 VerwGesG 2016 eine gesetzliche Vermutung: Jede öffentlich gespielte Musik wird als AKM-Repertoire angesehen. Nicht die AKM muss beweisen, dass deine Musik gebührenpflichtig ist. Du musst beweisen, dass sie es nicht ist. Wer KI-Musik ohne Dokumentation abspielt, hat im Streitfall nichts in der Hand.


Was das für Betriebe konkret bedeutet

Wer KI-generierte Musik im Betrieb einsetzt, braucht: den Nachweis über das verwendete Tool (Name, Datum, Version), den Beleg über den gewählten Tarif sowie idealerweise einen Screenshot der Lizenzbedingungen. Für kommerzielle Inhalte wie Videos und Werbung greifen zusätzlich die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform und des Musiktools selbst.


Der Rat der AKM

Die AKM empfiehlt: Vor dem Einsatz von KI-generierten Musikwerken im öffentlichen Raum eine klare Lizenzvereinbarung mit dem Tool-Anbieter sicherstellen. Die AKM selbst räumt ein, dass die AKM-Vermutung angesichts der wachsenden Bedeutung von KI-Musik zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt. Eine gesetzliche Klarstellung ist noch ausständig.


Was jetzt zu tun ist

Dokumentiere das verwendete Tool und den Tarif. Speichere die Lizenzbedingungen zum Zeitpunkt der Nutzung. Unterscheide klar zwischen reiner KI-Generierung und KI-assistierter Produktion. Für kommerzielle Nutzung: Lies die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Tools – nicht jeder kostenlose Plan erlaubt kommerziellen Einsatz. Den konkreten Tool-Vergleich (Suno, Google Lyria 3) findest du im zweiten Teil dieser Serie.


Häufig gestellte Fragen


Muss ich KI-generierte Musik bei der AKM anmelden?

Nein. Reine KI-Musik ohne menschlichen Schöpfer fällt nicht in das Repertoire der AKM und kann nicht angemeldet werden. Wenn du als Produzent eigene kreative Leistungen eingebracht hast und AKM-Mitglied bist, kann das anders aussehen.


Gibt es Urheberrechtsschutz für KI-generierte Werke in Österreich?

Derzeit nicht. Das österreichische Urheberrecht setzt einen menschlichen Schöpfer voraus. Vollständig KI-generierte Werke genießen keinen Urheberrechtsschutz – Stand März 2026.


Wie werden Tantiemen für KI-generierte Musik in Österreich verwaltet?

Für reine KI-Musik gibt es keine Tantiemen über die AKM. Bei KI-assistierten Werken mit menschlichem Urheberanteil gelten die üblichen AKM-Regelungen.


Kann ich KI-Musik in meinem Geschäft abspielen, ohne AKM-Gebühren zu zahlen?

Grundsätzlich ja, wenn du reine KI-Musik ohne menschliche Urheberschaft verwendest und das dokumentieren kannst. Ohne Nachweis bist du im Streitfall auf der falschen Seite der Beweislast.


Suno.ai (mit bezahltem Plan), Udio.com, Google Lyria 3 (eingeschränkt) sowie Bibliotheken wie Epidemic Sound oder Artlist. Den Vergleich findest du im zweiten Teil dieser Serie - KI-Musik kommerziell nutzen.


Dies ist kein rechtlich verbindlicher Artikel, hier findest du nur von den Rechtsseiten zusammengeführte Informationen, für weitere Informationen oder zur Absicherung besuche die Quellseiten.


Quellen

 
 
 

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